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   VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19   

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VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19 (https://dejure.org/2019,44982)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2019 - 4 B 61/19 (https://dejure.org/2019,44982)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 4 B 61/19 (https://dejure.org/2019,44982)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Das Bundesverwaltungsgericht habe sich umfassend mit den seitens der Antragstellerin vorgetragenen Bedenken auseinandergesetzt und unter anderem entschieden, dass es sich um den Typus einer örtlichen Aufwandssteuer handele, die nicht gegen das Gleichartigkeitsgebot, den Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung, die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoße sowie kalkulatorisch abwälzbar sei (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16).

    Belastet werden soll der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgehende Aufwand, der Teil des persönlichen Lebensbedarfs und der persönlichen Lebensführung ist, und nur die in diesem Konsum zum Ausdruck kommende besondere Leistungsfähigkeit (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 13, juris).

    Danach entspricht die Wettlokalsteuer dem herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer, nach dem die Steuer nicht bei dem Nutzer der Einrichtung oder Veranstaltung, dessen Aufwand besteuert werden soll, sondern beim Einrichtungsbetreiber oder Veranstalter als indirekte Steuer erhoben wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 15, juris).

    Dass der Wetteinsatz für einen außerhalb des Gemeindegebiets ansässigen Wettveranstalter entgegengenommen wird und der Wettvertrag zwischen Wettveranstalter und Wettkunde nach zivilrechtlichen Maßstäben möglicherweise außerhalb des Gemeindegebiets zustande kommt, ist für den örtlichen Bezug der Wettbürosteuer nicht von Relevanz (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 18, juris).

    Entgegen den Ausführungen der Antragstellerin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausdrücklich anerkannt, dass für eine Vergnügungssteuer in Gestalt einer Wettbürosteuer der Wetteinsatz der sachgerechteste Maßstab ist (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 55, juris).

    Zwar handelt es sich danach bei der Wettbürosteuer um eine neuartige Aufwandsteuer, bei der die Gleichartigkeit nicht ohne weitere Prüfung verneint werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 22, juris).

    Dennoch hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere die von der Antragstellerin behauptete Gleichartigkeit mit der Sportwettensteuer verneint und dabei unter anderem darauf abgestellt, dass die Wettbürosteuer - wie auch vorliegend - ausweislich der Ratsvorlage mit der Besteuerung ausdrücklich nicht nur Einnahme-, sondern auch örtliche Lenkungszwecke verfolgt (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 28, juris).

    Es ist daher zu ermitteln, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 -, Rn. 45, juris; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 -, Rn. 16 ff., juris jeweils zur Spielgerätesteuer; Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 41, juris zur Wettbürosteuer).

    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht seine Feststellungen zum eingeengten unternehmerischen Entscheidungsspielraum von Spielgeräteaufstellern und der daraus resultierenden begrenzten Möglichkeit der Abwälzung der Steuer auf den Kunden angesichts vergleichbarer Reglementierungen von Wettvermittlungsstellen auf den Betreiber eines Wettbüros übertragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 41, juris).

    Die Überwälzung der Steuerlast muss außerdem rechtlich und tatsächlich möglich sein (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 43 f., juris).

    Diese sind auch durch die genannten glücksspiel- und gewerberechtlichen Beschränkungen nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 46; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 2 K 2423/18 -, Rn. 72 ff., juris).

    Für diese Ungleichbehandlung besteht ein sachlicher Grund, da vor allem Livewetten in Wettlokalen ein deutlich höheres Suchtpotential aufweisen als andere Sportwetten (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 2 K 2423/18 -, Rn. 77 f., juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017, - 9 C 7.16 - OVG NRW, Urteil vom 13. April 2014 - 14 A 1599/15 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. Juni 2015 - 2 K 5800/14, juris).

    Sie müssen, um praktikabel zu sein, Sachverhalte, an die sie dieselben steuerrechtlichen Folgen knüpfen, typisieren und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 50, juris).

  • OVG Sachsen, 19.08.2019 - 4 A 205/19

    Venezuela; Lebensgrundlage; Erkenntnisquellen; Gutachten; Beweisantrag

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Am 11. August 2019 erhob die Antragstellerin Klage bei dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gegen die Wettlokalsteueranmeldungen für die Monate Januar bis Juni 2019 (Az. 4 A 205/19).

    Das Gericht legt den Antrag trotz anwaltlicher Vertretung dahingehend aus, dass die Antragstellerin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der am 11. August 2018 erhobenen Klage (Az. 4 A 205/19) gegen die Wettlokalsteueranmeldungen vom 25. Juni 2019 in der Fassung des Bescheides vom 1. Juli 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. Juli 2019 betreffend den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2019 sowie gegen die Wettlokalsteueranmeldungen vom 4. Juli 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Juli 2019 betreffend den Zeitraum vom 1. bis zum 30. Juni 2019 sowie der am 30. August 2019 erhobenen Klage (Az. 4 A 223/19) gegen die Wettlokalsteueranmeldungen vom 5. August 2019 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 29. August 2019 betreffend den Zeitraum vom 1. bis zum 31. Juli 2019 begehrt, vgl. §§ 122, 88 VwGO.

    Insbesondere begehrt die Antragstellerin in den Klageverfahren 4 A 205/19 und 4 A 223/19 jeweils zutreffend die Aufhebung eines Verwaltungsaktes im Sinne von § 106 Abs. 1 LVwG.

    Nach diesen Maßstäben liegen die Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 4 A 205/19 nicht vor.

    Die Ausführungen unter Ziffer 12 der Klageschrift vom 11. August 2019 (Az. 4 A 205/19) sind allgemein gehalten und ohne konkreten Bezug zur individuellen Situation der Antragstellerin.

  • BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14

    Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Es ist daher zu ermitteln, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 -, Rn. 45, juris; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 -, Rn. 16 ff., juris jeweils zur Spielgerätesteuer; Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 41, juris zur Wettbürosteuer).

    Vielmehr kann auch der Bestandsentwicklung seit Erlass der Vergnügungssteuersatzung indizielle Bedeutung zukommen (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 -, Rn. 20; Beschluss vom 10. August 2017 - 9 B 68/16 -, Rn. 32, juris).

  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Art. 12 GG gewährleistet keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5/04 - und vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 -, Rn. 44, juris zur Spielgerätesteuer).

    Es ist daher zu ermitteln, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung aller anfallenden Steuern einschließlich eines angemessenen Betrages für Eigenkapitalverzinsung und Unternehmerlohn abdecken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 -, Rn. 45, juris; Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22/14 -, Rn. 16 ff., juris jeweils zur Spielgerätesteuer; Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 41, juris zur Wettbürosteuer).

  • VG Gelsenkirchen, 07.12.2018 - 2 K 2423/18

    Zulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer auf den Brutto-Wetteinsatz

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Diese sind auch durch die genannten glücksspiel- und gewerberechtlichen Beschränkungen nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 9 C 7/16 -, Rn. 46; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 2 K 2423/18 -, Rn. 72 ff., juris).

    Für diese Ungleichbehandlung besteht ein sachlicher Grund, da vor allem Livewetten in Wettlokalen ein deutlich höheres Suchtpotential aufweisen als andere Sportwetten (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 2 K 2423/18 -, Rn. 77 f., juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017, - 9 C 7.16 - OVG NRW, Urteil vom 13. April 2014 - 14 A 1599/15 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. Juni 2015 - 2 K 5800/14, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12

    Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Dieser Aufwand ist, soweit er der Einkommensverwendung zuzuordnen ist, Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf und indiziert Leistungsfähigkeit (OVG Schleswig, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 KN 1/12 -, Rn. 105, juris zur Übernachtungssteuer).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Art. 12 GG gewährleistet keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 5/04 - und vom 10. Dezember 2009 - 9 C 12/08 -, Rn. 44, juris zur Spielgerätesteuer).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 14 A 1599/15

    Wettbürosteuer rechtens

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Für diese Ungleichbehandlung besteht ein sachlicher Grund, da vor allem Livewetten in Wettlokalen ein deutlich höheres Suchtpotential aufweisen als andere Sportwetten (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 7. Dezember 2018 - 2 K 2423/18 -, Rn. 77 f., juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017, - 9 C 7.16 - OVG NRW, Urteil vom 13. April 2014 - 14 A 1599/15 - VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12. Juni 2015 - 2 K 5800/14, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes beziehungsweise der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (ausführlich: OVG Schleswig, Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 5/16 -, Rn. 29, juris m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19
    (OVG Schleswig, Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, Rn. 40, juris zur Spielgerätesteuer).
  • BVerwG, 10.08.2017 - 9 B 68.16

    Keine Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Spielgerätesteuer

  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2015 - 2 K 5800/14

    Wettbürosteuer; Aufwandsteuer; Erdrosselung; Abwälzbarkeit; Flächenmaßstab;

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem

  • BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der

  • OVG Saarland, 22.06.1992 - 1 W 29/92

    Aussetzung der Vollziehung; Stundungsbegehren; Aufschiebende Wirkung;

  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 1/19

    Nachzahlungen auf Grundsteuer; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

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